AGB'S
1. Ausstellungsort & Öffnungszeiten
„Rosa traut sich“ ist eine Beratungs-, Informations- und Verkaufsschau und ist am angekündigten Ort am 22. Oktober 2022 von 10.00-17.00 Uhr geöffnet. Eine Änderung der Öffnungszeiten kann vom Veranstalter beschlossen werden.
2. Anmeldung, Vertragsrücktritt, Zahlungsbedingungen
Der Aussteller akzeptiert mit der Anmeldung die gegenständlichen Bedingungen. Die schriftliche Anmeldung ist bindend. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Standkosten fälliggestellt.
Bei Nichtbezahlung der Gesamtsumme behält sich der Veranstalter nach getätigter Mahnung das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Diesfalls ist vom Aussteller die Stornogebühr zu bezahlen. Wird die Anmeldung vom Aussteller storniert, so stehen dem Veranstalter 50 % der Standmiete als Stornogebühr zu. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist diese Sonderregelung abgeschlossen; es ist die gesamte Standmiete als Stornogebühr zu bezahlen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beschränkungen hinsichtlich von durch Ausstellern mitgebrachten Veranstaltungsgegenständen vor Ort vorzunehmen, insbesonders wenn diese dem Veranstaltungskonzept grob widersprechen.
3. Standaufbau & -gestaltung, Reinigung
Die Stände können am Vortag ab 15:00 Uhr oder am Veranstaltungstag ab 8:00 Uhr aufgebaut werden. Bis spätestens 9:30 Uhr muss der Aufbau beendet sein. Räumung und Abbau der Ausstellungsplätze vor Beendigung der Veranstaltung ist untersagt. Standaufbauten, Dekorationen und Elektroinstallationen müssen ausnahmslos den rechtlichen Bestimmungen, insbesonders den geltenden Bau- und Brandschutzvorschriften entsprechen.
Der Standplatz ist besenrein zu übergeben, ansonsten fällt eine Reinigungspauschale von EUR 50,- an.
4. Konventionalstrafen/Pönalen
Der Aussteller verpflichtet sich ausdrücklich, am Messetag pünktlich zu erscheinen und während der gesamten Veranstaltungszeit seinen Stand besetzt zu halten. Nichterscheinen sowie verspäteter oder frühzeitiger Abbau des Messestandes durch den Aussteller werden durch den Veranstalter mit einer Pönalstrafe von EUR 1.000 netto + 20 % MWst. belegt.
5. Genehmigungen & Versicherungen
Der Aussteller haftet grundsätzlich für die Gesetzeskonformität seiner Handlungen, besonders, falls nötig, für die Einholung behördlicher Genehmigungen.
Für die Dauer der Veranstaltung ist vom Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtverischerung abgeschlossen. Dieses haftet ausschließlich für Schäden an Dritten im Rahmen der Veranstaltung. Grobe Fahrlässigkeit ist davon seitens Aussteller und Besucher ausgenommen. Für Produkte, Dienstleistungen o.ä., welche von Ausstellern angeboten werden, ist diese ausgenommen.
6. Mitaussteller & Untermietverbot
Es gilt ein allgemeines Untermietverbot als vereinbart, Ausnahmen sind schriftlich anzufragen. Mitaussteller werden verrechnet. Mitaussteller sind Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer anderen Firma in Erscheinung treten (Anschriften, Prospekte, Objekte).
7. Haftungsausschluss
Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten Gegenstände und Ausrüstungen übernimmt. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden jedweder Art, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Ausstellung selbst, dessen Bediensteten oder Beauftragten, Besuchern oder dritten Personen, aus welchen Gründen immer, entstanden sind.
Der Aussteller haftet für die durch ihn, seine Bediensteten, Angestellten, Beauftragten oder seine Besucher verursachten Schäden jeder Art, wobei er den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.
8. Verkauf von Leistungen & Produkten
Das Anbieten und Verkaufen von Leistungen und Produkten ist nur mit gewerblichem Befähigungsnachweis erlaubt und hat von der zugewiesenen Ausstellungsfläche aus zu erfolgen. Auf die steuerrechtliche Situation ist unbedingt im eigenen Interesse zu achten.
Der Verkauf von Leistungen und Produkten sowie das Verteilen von Werbematerialien ist ausschließlich den angemeldeten Ausstellern für die jeweilige Branche vorbehalten.
9. Filmen & Fotografieren
Der Veranstalter darf jederzeit im Ausstellungsgelände für seine oder allgemeine Veröffentlichungen fotografieren und filmen. Der Aussteller verzichtet in dem Zusammenhang auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.
Besucher brauchen hierfür die Zustimmung der Aussteller.
10. Abänderungen & Nebenanreden
Alle Abänderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10. Gerichtsstand & Erfüllungsort
Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen unwiderruflich und ausschließlich anerkannt. Alle anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren aus dieser Vereinbarung trägt der Aussteller. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile St. Pölten.
11. COVID 19
Sowohl beim Aufbau als auch während der Veranstaltung sind die aktuellen Covid 19-Maßnahmen und Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten. Im Falle einer Covid-bedingten Absage der Messe entstehen keine Kosten für die Aussteller.
Veranstalter: textART, Grubtalsiedlung III/14, 3150 Wilhelmsburg
Kontakt: Sandra Gruberbauer, MDes | T: 0650 25 23 455, M: hallo@textart.at